Das mit dem weißen Kapitalmarkt machen wir denn mal……….
Das KAGB wurde im Jahre 2013 beschlossen, und war gleichbedeutend mit einer Zeitenwende für den grauen Kapitalmarkt.
Wesentliche Aspekte der Regulierung in Deutschland sind Umsetzungen der Richtlinie 2011/61/Eu über die Verwalter alternativerInvestmentfonds sowie der schon bisher mit dem InvG umgesetzten Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).Außerdem findet das Lamfalussy Verfahren Anwendung, wodurch auf zweiter Ebene zur Vereinheitlichung der Aufsichtsstandards im Binnenmarkt und zur zügigen Konkretisierung offener Fragen die Verordnung (EU) Nr 231/2013 in Kraft getreten ist, auf die das KAGB in zahlreichen Normen verweist. Der Gesetzgeber geht in einigen Bereichen der Regulierung über das als notwendig umzusetzende Maß der Richtlinie hinaus, um den Grauen Kapitalmarkt stärker zu regulieren und diskutierte Regulierungsansätze in Europa schon vorab umzusetzen, insbesondere die Vorgaben der geplanten OGAW Richtlinie.
Das KAGB wählt einen umfassenden Regulierungsansatz und erfasst alle als Invetmentvermögen einzuordnenden Kapitalsammlungen. Ein Investmentvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. Fällt eine bestimmte Struktur unter diese Definition, ist sie prinzipiell vom KAGB umfasst, wodurch die Verwaltung und der Vertrieb von Anteilen hieran bestimmten Erlaubnis- oder Registrierungspflichten unterliegen.(Wikipedia)
Genau das hatten dann wohl einige optimistische Graumarkt Initiatoren dann doch völlig unterschätzt. Es sind nicht viele die letztlich den Schritt in den weißen Kapitalmarkt geschafft haben, das könnte dann der BaFin gar nicht so ungelegen gekommen sein.
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