Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft- Insolvenzverwalter Scheffler übernimmt das Ruder
Nun wird erst einmal „Ruhe einkehren“ in der Öffentlichkeit, denn Insolvenzverwalter sind nicht gerade „Wasserstandsmelder“ zum jeweiligen Verfahrensstand. Erstellt wird nun ein Insolvenzgutachten, in dem Foderungen und Verbindlichkeiten so wie noch vorhandenes Vermögen aufgelistet und bewertet werden.
Demgegenüber gestellt werden die Kosten des Insolvenzverfahrens. Ist genügend „Masse“ vorhanden, dann wird das Verfahren auch endgültig eröffnet werden. Einhergehend mit dieser Prüfung wird es von Seiten des Insolvenzverwalters dann auch eine „strafrechtliche Prüfung“ vorgenommen, heißt der Insolvenzverwalter schaut sich alles an, ob es auch strafrechtllich relevante Handlungen gab.
Diese wird und muss er dann zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bringen. Interessant wird werden, ob dann die Staatsanwaltschaften in Chemnitz und Hamburg parallele Verfahren führen, oder ob die Verfahren abgegeben werden nach Hamburg. Wir gehen davon aus, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, das es Ermittlungen gegen diverse Personen geben wird, wenn da noch keine Verfahren in Hamburg anhängig sind.Werden hier Personen rechtskräftig verurteilt, kann der Insolvenzverwalter, auch hier noch Regressansprüche stellen. Ob da dann was zu holen sein wird bleibt abzuwarten.
Schwierig werden könnte es nun für die IG Lombard, denn die Anleger werden nun ganz klar wissen „die Messe ist gesungen“. Es bleibt nur noch den Berater zu verklagen, wenn der dann wirklich einen Beratungsfehler gemacht hat, und ein Gericht dann auch dieser Meinung ist und dem Anleger einen Schadensersatzanspruch zuspricht.
Eigentlich, so Thomas Bremer, ist das alles eine „verkehrte Welt“, denn keiner der Berater hat geklaut, oder seine Kunden betrogen Möglich das nur die Berater die ihnen präsentierte Rechnung bezahlen müssen.
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Hamburger Pfandhausskandal-Lombardium- Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-verklagen sie ..
Ihren Vermittler bevor es ein anderer tut. Ja das ist so, denn nahezu alle Vermittler haben für den Fall einer nachgewiesenen Falschberatung eine Vermögensschadenhaftpflicht die dann für den Ihnen entstandenen Schaden haftet. Aber VORSICHT die Haftungssummen sidn natürlich begrenzt, deshalb ganz klar verklagen Sie den Vermittler der Ihnen das Produkt LombardClassic verkauft hat JETZT.